> Abstimmung über den Sanierungsplan ist erfolgt
> Gläubiger erteilten mehrheitlich ihre Zustimmung
> Positives Signal für die Fortführung der gesamten Unternehmensgruppe
Heute, am 07.03.2023, hat am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz die Sanierungsplantagsatzung im Insolvenzverfahren der Christof Industries Global GmbH stattgefunden.
Das Unternehmen befindet sich seit 25.11.2022 in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.
Die Christof Industries Global GmbH hat als Holding für ihre operativ tätigen Konzerngesellschaften Projektfinanzierungen zur Verfügung gestellt (Avalrahmen) bzw. Haftungen übernommen, woraus sich die starke finanzielle Verflechtung der wesentlichen Gesellschaften in der Unternehmensgruppe ergibt.
Die Insolvenzursache liegt einerseits darin gelegen, dass die „Enkelgesellschaft“ Christof Industries Austria GmbH (Sanierungsplan mittlerweile bestätigt) sowie die deutsche Tochtergesellschaft Oschatz Energy and Environment in Deutschland insolvent wurden, andererseits auch Zahlungsverzögerungen bei anderen Gesellschaften eintraten und es zu einem Forderungsaufbau zu Lasten der Liquidität kam. Die Kapitalisierung der Gruppe war dadurch nicht ausreichend und entstanden durch Verzögerungen immer wieder Liquiditätslücken.
Hinzu kamen globale Aspekte wie die Auswirkungen der Covid 19 Pandemie, der Ukraine Konflikt sowie die massiven Teuerungen am Weltmarkt.
Restrukturierungsmaßnahmen wurden eingeleitet und auch schon umgesetzt.
Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wurde durchgeführt:
- Treasury
- Human Resources inklusive Lohnverrechnung
- Facility Management
- Zentraleinkauf
- Fuhrparkmanagement
- Spezialprojekte
Die Fortführung erwirtschaftet ausreichend Liquidität, der Sanierungsplan ist angemessen, zur Finanzierung wird angedacht einen Investor ins Unternehmen hereinzunehmen welcher „frisches Kapital“ einbringen soll.
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von insgesamt 20% ihrer Forderungen, und zwar 5% in bar, auszuschütten durch den Insolvenzverwalter binnen 14 Tagen nach Rechtskraft der Sanierungsplanbestätigung die restlichen 15% in zwei gleichen aufeinander folgenden Raten von je 7,5% je nach 12 und 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans.
Graz, 07.03.2023
Rückfragen:
Mag. Georg Ebner
Leiter KSV1870 Insolvenz Graz
Telefon 050 1870-2035, E-Mail: georg.ebner@ksv.at
René Jonke
KSV1870 Leiter Region Süd
Telefon: 050 1870-2012, E-Mail: jonke.rene@ksv.at