GemNova Dienstleistungs GmbH wird fortgeführt

Die Fortführung der GemNova Dienstleistungs GmbH während des gerichtlichen Verfahrens wurde bewilligt.


Im Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung fand am 10.05.2023 vor dem Landesgericht Innsbruck der erste Verhandlungstermin statt. Der Sanierungsverwalter führte aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für den Fortbetrieb des Unternehmens vorliegen und es keine Veranlassung gibt, der Schuldnerin die Eigenverwaltung zu entziehen. 

Vor dem Insolvenzrichter Dr. Hannes Seiser wurde erörtert, dass es im Rahmen dieses Verfahrens nur zur Regulierung der Verbindlichkeiten der GemNova Dienstleistungs GmbH kommen kann. Sollte es in diesem Verfahren zu einer Einigung mit den Gläubigern kommen, gibt es sohin keine Durchgriffswirkung auf die Tochtergesellschaften der Schuldnerin. Ein Konzerninsolvenzrecht ist der österreichischen Insolvenzordnung nämlich fremd. 

Am 14.06.2023 findet der Termin zur Abstimmung über das Sanierungsplanangebot der GemNova Dienstleistungs GmbH vor dem Landesgericht Innsbruck statt. Aktuell wird den Gläubigern die gesetzliche Mindestquote in Höhe von 30 Prozent angeboten. Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Tirol erklärt: „Auf Basis der bisher angestellten Analysen erwarten sich die Gläubiger eine substanzielle Verbesserung des Quotenangebotes. Diesbezüglich finden bereits Gespräche statt, wobei es aktuell noch keine verbindlichen Zusagen gibt. Aus Gläubigersicht ist klar, dass die GemNova Dienstleistungs GmbH - wie jedes andere insolvente Unternehmen auch - nur dann eine Zustimmung zu einem Sanierungsplan von der Mehrheit der Gläubiger erhalten wird, wenn das Angebot entsprechend attraktiv ist. Eine Sonderbehandlung aufgrund der Eigentümerstruktur der Schuldnerin wird es nicht geben.“

Der KSV1870 ist aktuell bemüht, die komplexen wirtschaftlichen Zusammenhänge zu bewerten. Da die gerichtliche Frist zur Anmeldung von Insolvenzforderungen erst mit 31.05.2023 endet, ist bisher nicht klar, wie viele Gläubiger sich letztlich an diesem Verfahren beteiligen werden. Um die rechtlichen Interessen zu wahren, empfiehlt der KSV1870 allen Gläubigern, ihre Forderung bei Gericht anzumelden. 

Es ist zu erwarten, dass es in den nächsten Wochen einen regen Austausch zwischen der Schuldnerin, dem Sanierungsverwalter und dem KSV1870 unter Einbindung des Insolvenzgerichts geben wird. Bei diesen Gesprächen wird insbesondere auch die Frage der Finanzierbarkeit des Sanierungsplans eine zentrale Rolle spielen. Um eine effiziente Abwicklung dieses Sanierungsverfahrens zu ermöglichen, müssen bis zum Abstimmungstermin belastbare Unterlagen zur Finanzierung des Sanierungsplans jedenfalls vorliegen. 

Innsbruck, 10.05.2023

Rückfragen: 

MMag. Klaus Schaller
Insolvenz Innsbruck
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