Im Verfahren der Greenstorm Mobility GmbH am Landesgericht Innsbruck gibt es Neuerungen zur Prüfung der Einlösbarkeit von Greenstorm-Gutscheinen.
Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Mag. Philip Paumgarten hat eine Homepage erstellt, welche Sie unter https://gutscheine.greenstorm.eu abrufen können.
Dort können die Eigentümer von Gutscheinen durch die Eingabe der Gutscheinnummer überprüfen, ob eine Einlösung des Gutscheins weiter möglich ist.
Sollte eine Einlösung des Gutscheins nicht möglich sein, empfiehlt der KSV1870, dass bei einem Gutscheinwert von über € 200,00 eine Anmeldung der Insolvenzforderung beim Landesgericht Innsbruck erfolgt. Der KSV1870 kann Sie bei der Anmeldung der Forderung mit seiner Expertise unterstützen. Bei Forderungsbeträgen unter € 3.000,00 fallen keine Vertretungsgebühren beim KSV1870 an.
Bei Forderungsbeträgen über € 3.000,00 erlaubt sich der KSV1870 pauschal eine Bearbeitungsgebühr von € 112,00 + 20% an Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
Hingewiesen wird darauf, dass bei jeder Anmeldung einer Insolvenzforderung – unabhängig von der Höhe des Forderungsbetrages - € 25,00 an Gerichtsgebühren fällig werden.
Aktuell ist nicht abschätzbar, welche Insolvenzquote an die Gläubiger am Ende des Verfahrens zur Auszahlung gelangen wird können.
Für detaillierte Informationen zum Ablauf einer Forderungsanmeldung und der Möglichkeit einer möglichst effizienten Bearbeitung dieses Vorgangs, dürfen wir auf nachfolgendes Schreiben samt Anhängen verweisen.
Greenstorm Gutscheine 20230814.pdf
Dieses Schreiben können Sie auch auf der
Homepage des Insolvenzverwalters (https://gutscheine.greenstorm.eu)
bei Benachrichtigung über die Nicht-Einlösbarkeit Ihres Gutscheins downloaden.