Insolvenz A. Hausmann GmbH

Ergebnis der Prüfungstagsatzung vom 19.10.2022


Heute, am 19.10.2022, hat am Landesgericht Leoben die Prüfungstagsatzung im Insolvenzverfahren der A. Hausmann GmbH stattgefunden.
Das Unternehmen befindet sich seit 24.08.2022 in einem Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung.

Die Insolvenzursache liegt im Wesentlichen in einem geänderten Kundenverhalten aufgrund der Auswirkungen der Covid Pandemie.
Kunden änderten ihr Kaufverhalten wesentlich in Richtung Online Einkauf.
Dies zeigt massive Auswirkungen auf den stationären Handel.

Das Unternehmen wurde bislang an 7 Standorten unter der Aufsicht des Insolvenzverwalters (6 Non Food Cash & Carry C&C Märkte sowie die Großhandelszentrale in Freistadt) fortgeführt.
Im Fortbetrieb konnte zwar auf bestehende Handelswaren zurückgegriffen werden, in weiterer Folge gestaltet sich der Einkauf von neuer Ware aber als problematisch. 

Der Fortbetrieb läuft positiv, jedoch müssen folgende Filialen per 22.10.2022 geschlossen werden (22 Dienstnehmer betroffen):

•    C & C Filiale Wiener Neudorf, Brown-Boveri-Strasse 10, 2351 Wiener Neudorf
•    C & C Filiale Villach, St. Magdalener-Strasse 35, 9500 Villach

Überprüft wird, ob eine Fortführung der verbliebenen Filialen weiterhin positiv möglich ist. 
Es ist zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen, dass auch die restlichen Filialen geschlossen werden und hinkünftig nur noch der der Betrieb der Großhandelszentrale in Freistadt bestehen bleibt.

Angemeldet wurden bislang 420 Forderungen (inklusive der Dienstnehmerforderungen) mit einem Volumen von ca. EUR 15,7 Mio., von denen bislang EUR 8,6 Mio. anerkannt sind.
Die Passiva werden sich aufgrund der avisierten weiteren Schließungen noch erhöhen (Schadenersatzforderungen sowie weitere Dienstnehmerforderungen).

Die für den 16.11.2022 anberaumt gewesene Sanierungsplantagsatzung wurde auf den 25.01.2023 verlegt.

Der Sanierungsplan lautet derzeit wie folgt:
Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von 20% ihrer Forderungen, zahlbar binnen 24 Monaten nach Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplans.

Es ist davon auszugehen, dass eine Barquote von ca. 10% auszuschütten sein wird.

Die Angemessenheit /Finanzierbarkeit des Sanierungsplanes ist noch zu prüfen.

Graz, 19.10.2022

Rückfragen: 
René Jonke
KSV1870 Leiter Region Süd
Telefon: 050 1870-2012, E-Mail: jonke.rene@ksv.at

Mag. Georg Ebner
Leiter KSV1870 Insolvenz Graz
Telefon 050 1870-2035, E-Mail: georg.ebner@ksv.at


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