Die Gläubiger der insolventen Pharmazeutische Fabrik Montavit Gesellschaft m.b.H. sind weiter in Warteposition.
Am Landesgericht Innsbruck fand heute, 24.04.2023, die Tagsatzung zur Abstimmung über den von der Pharmazeutische Fabrik Montavit Gesellschaft m.b.H. angebotenen Sanierungsplan statt. Dieser Vorschlag wurde von den Gläubigern angenommen. Ob der Sanierungsplan vom Insolvenzgericht bestätigt und damit rechtswirksam wird, hängt an einer wesentlichen Bedingung.
Der Sanierungsplanvorschlag über die Mindestquote in Höhe von 30 Prozent wurde von den Gläubigern angenommen. Für die Finanzierung der Quote ist zwingend ein Investor notwendig, wobei die Verhandlungen auf Gesellschafterebene bisher nicht finalisiert worden sind.
Mit offen aushaftenden Verbindlichkeiten in Höhe von rund 45.000.000,00 Euro ist die Insolvenz der Pharmazeutische Fabrik Montavit Gesellschaft m.b.H. die größte in Tirol seit vielen Jahren. Bezogen auf die Höhe der Passiva liegt dieses Insolvenzverfahren österreichweit im ersten Quartal 2023 an der zweiten Stelle.
Im Vorfeld der heutigen Abstimmung über das Sanierungsplanangebot der Schuldnerin berichtete der Sanierungsverwalter auf Basis von gutachterlichen Erhebungen zu den bei Insolvenzeröffnung vorhandenen Vermögenswerten, dass bei Schließung und Zerschlagung des Unternehmens für die unbesicherten Gläubiger – vermutlich - lediglich eine mittlere, einstellige Quote zur Ausschüttung gelangen kann. Aufgrund dieser Prognose des Sanierungsverwalters war die Annahme des Sanierungsplans für die Gläubiger die wirtschaftlich sinnvollste Variante. Auch wenn von Schuldnerseite lediglich die gesetzlich bestimmte Mindestquote bei Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung in Höhe von 30 Prozent angeboten wurde.
Im Rahmen des angenommenen Sanierungsplans wurde vereinbart, dass 10 Prozent der zu bedienenden Verbindlichkeiten binnen einer Frist von 8 Wochen an die Gläubiger zu zahlen sind. Die weiteren 20 Prozent sind im Verlauf von weiteren zwei Jahren fällig. Da die Gesellschafter der Schuldnerin heute keine unterschriebene Investorenvereinbarung bzw. keinen entsprechenden Treuhanderlag vorgelegt haben, wurde die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans mit der Bedingung versehen, dass der für die 10 Prozent-Quote notwendige Betrag binnen 7 Wochen beim Sanierungsverwalter erlegt wird.
Klaus Schaller, Leiter des KSV1870 in Tirol, erklärt: „Den Gesellschaftern der Insolvenzschuldnerin soll die Möglichkeit geboten werden, eine tragfähige Investorenlösung zur langfristigen Sicherung des Unternehmens zu verhandeln. Die Gläubiger vertrauen darauf, dass in den nächsten Wochen eine entsprechende Einigung auf der Eigentümerebene erzielt werden kann. Fließen die angekündigten 10 Prozent binnen 7 Wochen nicht, wird das Sanierungsverfahren vom Landesgericht nicht bestätigt. Als Folge würde das Verfahren als Konkursverfahren fortgeführt werden.“
Zusätzlich wird diese im Rahmen des Sanierungsplans von den Gläubigern eingeräumte Frist auch deshalb von den Eigentümern der Schuldnerin benötigt werden, weil die Hereinnahme eines strategischen Investors auf Gesellschafterebene einer Kartellprüfung unterzogen werden muss. Diese Überprüfung wird naturgemäß einige Wochen in Anspruch nehmen. Klar ist dabei, dass der Sanierungsverwalter in den nächsten Wochen - bis zur allfälligen rechtskräftigen, gerichtlichen Bestätigung des Sanierungsplans durch das Gericht – von seinen insolvenzrechtlichen Aufgaben nicht enthoben wird und die Geschäftsführung der Pharmazeutische Fabrik Montavit Gesellschaft m.b.H. entsprechend engmaschig zu überwachen hat.
Auf dem Weg zu einem wirtschaftlichen Neustart konnte die Pharmazeutische Fabrik Montavit Gesellschaft m.b.H. heute einen wesentlichen Schritt setzen. Nunmehr obliegt es der Schuldnerin, die im Sanierungsplanvorschlag angekündigten Leistungen an die Gläubiger auch fristgerecht zu erbringen.
Innsbruck, 24.04.2023
Rückfragenhinweis:
MMag. Klaus Schaller
KSV1870 Regionalleiter West
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