Heute fand am Handelsgericht Wien die erste Gläubigerversammlung sowie die Berichtstagsatzung statt. Der Sanierungsverwalter stand somit den betroffenen Gläubigern erstmals über die Entwicklung des am 28.12.2023 als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffneten Insolvenzverfahrens der SIGNA Prime Selection AG Rede und Antwort.
Das Insolvenzgericht sieht nach ausführlicher Berichterstattung durch den Sanierungsverwalter bis dato keine Gründe, die Eigenverwaltung zu entziehen. Somit wird das Verfahren als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung fortgeführt.
„Nach einem intensiven Austausch des Sanierungsverwalters mit den anwesenden Gläubigern hält das Insolvenzgericht an der Eigenverwaltung fest. Der Entzug der Eigenverwaltung ist in der Insolvenzordnung genau geregelt und liegt für das Insolvenzgericht derzeit kein Grund für die Entziehung vor. Ein Entzug der Eigenverwaltung ist jedoch weiterhin in jedem Stadium des Insolvenzverfahrens möglich“, so MMag. Karl-Heinz Götze, MBA, Leiter Insolvenz des Kreditschutzverband von 1870.
Die Kosten für den Fortbetrieb der SIGNA Prime Selection AG sind vorerst gedeckt. Seit der Eröffnung des Sanierungsverfahrens laufen intensive Verhandlungen um die Bereitstellung einer Überbrückungsfinanzierung, damit die fortführungswürdigen Projekt- und Holdinggesellschaften zahlungsfähig bleiben. Laut den dem KSV1870 vorliegenden Informationen bedarf es kurz- bis mittelfristig einer Liquiditätsstärkung zwischen EUR 300 und EUR 500 Mio.
Am 12.01.2024 hat das Insolvenzgericht einen Gläubigerausschuss bestellt. Als größter Gläubigerschutzverband gehört der KSV1870 diesem Gremium an. „Mit der Einrichtung eines Gläubigerausschusses wurde vom Insolvenzgericht ein wichtiger Schritt für eine transparente Abwicklung des Sanierungsverfahrens gesetzt. Diese ist umso mehr erforderlich, da das Sanierungsverfahren weiter in Eigenverwaltung geführt wird“, begrüßt MMag. Karl-Heinz Götze die Entscheidung des Insolvenzgerichts.
Am 26.02.2024 findet am Handelsgericht Wien die Prüfungstagsatzung statt. „Nach der Prüfungstagsatzung wird eine erste konkrete Einschätzung über das Ausmaß der tatsächlich zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten möglich sein“, so MMag. Karl-Heinz Götze.
Bekanntlich können Gläubigerforderungen bis zum 12.02.2024 angemeldet werden.
Die für das Schuldnerunternehmen und für die Gläubiger entscheidende Sanierungsplantagsatzung findet am 18.03.2024 statt. Bekanntlich bietet die SIGNA Prime Selection AG eine Sanierungsplanquote von 30% zahlbar binnen 2 Jahren ab Annahme des Sanierungsplans.
„Die Prüfung der Angemessenheit des Sanierungsplanvorschlages innerhalb von 90 Tagen bleibt wie bei der SIGNA Holding GmbH sowie der SIGNA Development Selection AG eine Herkulesaufgabe.“, so MMag. Karl-Heinz Götze vom KSV1870.
Wien, am 15.01.2024
Rückfragehinweis:
MMag. Karl-Heinz Götze, MBA
Leiter Insolvenz, Kreditschutzverband von 1870
Telefon 050 1870-8470, E-Mail: goetze.karl-heinz@ksv.at
www.ksv.at