Der Zwischenverteilungsentwurf sieht eine Quote von knapp 53% vor.
Bekanntlich hat das Handelsgericht Wien mit Beschluss vom 23.8.2021 über das Vermögen der Autobank AG (FN 45280p) ein Konkursverfahren eröffnet.
Am heutigen Tag fand eine Zwischenverteilungstagsatzung statt. Der dem KSV1870 vorliegende Zwischenverteilungsentwurf des Insolvenzverwalters sieht eine Quote von knapp 53% vor. Da es sich um einen Bankenkonkurs handelt, genießt die Einlagensicherung aufgrund der anzuwendenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) eine „Vorrangstellung“ gegenüber den anderen Gläubigern. Die Einlagensicherung hat eine Insolvenzforderung in der Höhe von rund EUR 107 Mio. angemeldet. Die Quote wird nach Rechtskraft des Verteilungsentwurfs an die Einlagensicherung ausgeschüttet.
Die übrigen Gläubiger im gegenständlichen Konkursverfahren erhalten erst dann eine Quote, wenn die Insolvenzforderung der Einlagensicherung zur Gänze abgedeckt ist.
Vom Insolvenzverwalter konnten seit Verfahrenseröffnung in kurzer Zeit erhebliche Beträge der Insolvenzmasse zugeführt werden, welche eine rasche (erste) Zwischenverteilung ermöglichen. Aus Sicht des KSV1870 stellt dies ein sehr erfreuliches Zwischenergebnis dar.
Die weitere konkursmäßige Abwicklung der Bank wird jedenfalls noch längere Zeit in Anspruch nehmen und ist voraussichtlich frühestens 2024 mit einem Verfahrensabschluss zu rechnen. Sollte die Liquidierung planmäßig verlaufen und keine außergewöhnlichen Umstände eintreten, dann dürfen sich auch die übrigen Gläubigerklassen berechtigte Hoffnungen auf eine hohe Quote im gegenständlichen Konkursverfahren machen.
Wien, am 2.3.2022
Rückfragehinweis:
David Schlepnik, LL.M. (WU)
Referent KSV1870 Insolvenz Wien/NÖ/Bgld
Telefon: 050 1870-8705
E-Mail: schlepnik.david@ksv.at