Sanierungskurs: MGG Herzogenburg GmbH

Prüfungstagsatzung am LG St. Pölten - 
EUR 29,3 Mio. Verbindlichkeiten

Am 27.02.2024 hat die insolvente MGG Herzogenburg GmbH einen wichtigen Schritt in Richtung der angestrebten Entschuldung absolviert.

Bis zur heutigen Prüfungs- und Berichtstagsatzung haben 224 Gläubiger sowie 247 Dienstnehmer Gesamtforderungen von rund 29,3 Mio. EUR angemeldet. Davon wurden bislang rund 22,4 Mio. EUR (inklusive der Dienstnehmerforderungen in Höhe von rund 3,2 Mio. EUR) vom Insolvenzverwalter anerkannt und rund 6,9 Mio. EUR bestritten. „Die derzeit bestrittenen Forderungen müssen vom Insolvenzverwalter noch final geprüft werden. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass bis zur Sanierungsplantagsatzung am 02.04.2024 ein Teil dieser Forderungen anzuerkennen sein wird“ so Brigitte Dostal, Leiterin KSV1870 Insolvenz Wien/NÖ/Bgld.

In der heutigen Tagsatzung hat sich der Insolvenzverwalter Mag. Leitner für eine Fortführung des Schuldnerunternehmens ausgesprochen. Der Fortbetrieb liegt laut Angaben des Insolvenzverwalters jedenfalls im gemeinsamen Interesse der betroffenen Gläubiger.
“Im Falle einer Schließung des Unternehmens wäre mit massiven negativen Konsequenzen zu rechnen. Die Insolvenzforderungen würden drastisch ansteigen und würde im Falle der Liquidation des Unternehmens jedenfalls mit einer geringeren als der angebotenen 20%-igen Sanierungsplanquote zu rechnen sein.“, erklärt Dostal.

Aufgrund der Angaben des Insolvenzverwalters zur bisherigen Fortführung im Sanierungsverfahren und im Hinblick auf den bereits vorliegenden Sanierungsplan hat das Landesgericht St. Pölten den weiteren Fortbetrieb des Unternehmens genehmigt.

In den nächsten Wochen wird der Finanzplan und das vorgelegte Restrukturierungskonzept  einer genauen Überprüfung unterzogen werden, um die Voraussetzungen für die Abstimmung über den vorgelegten Sanierungsplan zu schaffen.

Die Gläubiger werden am 02.04.2024 über den vorgelegten Sanierungsplan abstimmen.
„Eine Zustimmung zum Sanierungsplan kann aus Sicht des KSV1870 nur dann erfolgen, wenn die vorliegenden Restrukturierungsmaßnahmen erfolgreich umsetzt und dadurch eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens erreicht. Der angebotene Sanierungsplan wird jedenfalls dahingehend zu verbessern sein, dass eine rasche Barquote zur Auszahlung gelangt“, so Dostal.


Wien, 27.02.2024

Rückfragen:

Brigitte Dostal
Leiterin Unternehmensinsolvenz Wien/NÖ/Bgld
E-Mail: dostal.brigitte@ksv.at