Firmenpleiten um fast 60 % gesunken
Die Corona-Krise hinterlässt bei den Unternehmensinsolvenzen gravierende Spuren – und ein Ende ist nicht in Sicht.
Wien, 14.04.2021 – Laut aktueller KSV1870 Auswertung ist die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal 2021 gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um 58 % gesunken. 481 Firmen mussten seit Jahresbeginn Insolvenz anmelden – das ist pro Quartal gerechnet der niedrigste Wert seit 1977. Gleichzeitig sind die geschätzten Verbindlichkeiten überproportional stark um 87 % auf 143 Mio. Euro zurückgegangen. Das ist ein Siebentel des Vorjahreswertes und eine Folge dessen, dass es 2021 bis jetzt nur zwei Großinsolvenzen mit Passiva von über 10 Mio. Euro gegeben hat. Weiters sind in den ersten drei Monaten des Jahres 1.541 Dienstnehmer (-66 % gegenüber 2020) von einem insolventen Arbeitgeber betroffen. Zudem müssen sich 3.563 Gläubiger mit einer Pleite eines Geschäftspartners auseinandersetzen. Seit dem 1. Lockdown im März 2020 haben sich die Firmenpleiten pro Woche um etwa 50 % reduziert. Wann es zu einer Trendumkehr kommen wird, ist offen und hängt auch von weiteren künstlichen Eingriffen der Bundesregierung ab. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen rechnet der KSV1870 aus heutiger Sicht zum Jahresende mit weniger Firmenpleiten als ursprünglich angenommen.
„Die Corona-Krise zeigt weiterhin ihre Krallen. Wir befinden uns inmitten der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg und die Zahl der Insolvenzen ist weiterhin auf Talfahrt. Wenn diese Entwicklung so weitergeht, wird Österreichs Wirtschaft mittel- und langfristig mit weitaus massiveren wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen haben, als das heute ohnehin schon der Fall ist“, erklärt MMag. Karl-Heinz Götze, MBA, Leiter KSV1870 Insolvenz. Ein Grund für die prekäre Lage sind unter anderem auch die zahlreichen künstlichen Eingriffe in ein an sich gut funktionierendes Insolvenzwesen, wodurch viele Betriebe künstlich am Leben gehalten werden. „Diese undifferenzierte Großzügigkeit gehört gestoppt, bevor auch gesunde Unternehmen von finanzschwachen Firmen in den Abwärtsstrudel getrieben werden“, so Götze. Wie sehr sich die Lage zuletzt zugespitzt hat, zeigt, dass mit 481 insolventen Unternehmen, der niedrigste Wert pro Quartal nicht nur seit Beginn der Corona-Krise, sondern seit dem Jahr 1977 zu verzeichnen ist. Der KSV1870 plädiert daher für ein sofortiges Ende des praktizierten Gießkannen-Prinzips, um nicht noch mehr Firmen zu gefährden. Zudem empfiehlt der Gläubigerschutzverband, wenn notwendig, frühzeitig eine Sanierung ins Auge zu fassen: „Wenn der eigene Betrieb in finanzielle Schieflage geraten ist, ist es sinnvoll, lieber heute als morgen eine Sanierung anzustreben. Auf diese Weise kann noch gerettet werden, was zu retten ist. Hier geht es ganz besonders auch um Jobs und die Existenz der Menschen, die nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden darf“, appelliert Götze.
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Privatkonkurse leicht rückläufig
Private Pleiten passieren im Regelfall aufgrund einer langjährigen Verschuldung. Die Corona-Krise ist somit aktuell kein Insolvenzbeschleuniger für Private.
Wien, 14.04.2021 – Die Zahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren ist im ersten Quartal 2021 um über 6 % auf 1.784 Fälle gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres gesunken. Gleichzeitig sind die Passiva um 12 % auf 198 Mio. Euro zurückgegangen. Darüber hinaus ist seit dem 1. Lockdown die Zahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren um 35 % gesunken. Inwieweit die aktuell heiß diskutierte Neustrukturierung des Insolvenzwesens auf die Zahl der Privatkonkurse Einfluss nehmen wird, bleibt abzuwarten. Es zeigt sich allerdings zum Teil schon jetzt, dass Schuldner bis zur Umsetzung der Insolvenznovelle im Juli 2021 abwarten, um sich dann innerhalb eines kürzeren Zeitraumes zu entschulden. Der KSV1870 hält weiter daran fest, dass eine verkürzte Entschuldungsdauer der falsche Ansatz ist und zu weitreichenden Folgen für die gesamte Volkswirtschaft führen kann.
„Ein Privatkonkurs entsteht im Regelfall nicht aufgrund eines singulären Ereignisses, sondern ist das Ergebnis einer längeren Phase der Verschuldung. Und sie tritt vor allem dann auf, wenn es den Menschen gut geht und eine positive Konjunktur herrscht. Die Corona-Krise ist somit aus heutiger Sicht kein Insolvenzbeschleuniger“, erklärt MMag. Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz, anlässlich der aktuellen KSV1870 Insolvenzstatistik für das erste Quartal 2021. Insofern kommt es wenig überraschend, dass die aktuellen Zahlen gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres leicht rückläufig sind. Es ist daher nicht unmittelbar damit zu rechnen, dass jene Menschen, die aufgrund der Corona-Krise von Arbeitslosigkeit oder Einkommensreduktion betroffen sind, sofort in die Insolvenz rutschen. So waren im Jahr 2020 nur 0,3 % aller eröffneten Schuldenregulierungsverfahren auf die Corona-Pandemie zurückzuführen. „Mittel- bis langfristig gesehen ist damit zu rechnen, dass reduzierte Einkommen, auch aufgrund von Kurzarbeit, zu einer Steigerung der Privatkonkurse führen werden“, erklärt Götze.
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