Walter Koch
Damit die Zeit bis zum Zahlungseingang für Unternehmen möglichst kurz ist.
2017 war für die Wirtschaft ein gutes Jahr. Getragen von einem soliden Wachstum waren die Umsätze vieler Unternehmen im Aufwind. Das geht aus der KSV1870 Trendumfrage zur Zahlungsmoral 2017 hervor. Soweit die guten Nachrichten. Doch wo viel Licht, da auch viel Schatten: Laut Studie zahlt jedes fünfte Unternehmen nicht innerhalb des Zahlungsziels. 33 Prozent der Befragten geben an, dass sie bei Zahlungsausfällen in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Rund 9 Prozent sehen sich sogar in ihrer Existenz bedroht. Grund genug, dass Unternehmen auf ein straffes, gut organisiertes Forderungs- und Debitorenmanagement achten sollten. Und das geht so:
1. Vorsicht ist besser als Nachsicht!
Prüfen Sie die Bonität Ihrer Kunden vor jedem Geschäftsabschluss und behalten Sie jene Ihrer Stammkunden im Blick.
2. Papier ist nicht nur geduldig, sondern absolut notwendig!
Achten Sie besonders darauf, dass Geschäftsabschlüsse und Rahmenbedingungen schriftlich festgehalten und bestätigt werden.
3. Legen Sie großen Wert auf das Kleingedruckte!
Erstellen Sie für Ihr Unternehmen Allgemeine Geschäftsbedingungen und tragen Sie Sorge, dass Ihr Kunde diese kennt und mit Unterschrift bestätigt.
4. Nennen Sie das Kind beim Namen!
Erfassen Sie alle Daten zum Schuldner: Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Handynummer und E-Mail-Adresse.
5. Zeit ist Ihr Geld!
Legen Sie Ihre Rechnung sofort nach Leistungserbringung.
6. Vertrauen ist gut, Vorsicht ist besser.
Stimmen Sie einem nachträglichen Wunsch auf Änderung des Rechnungsadressaten nur zu, wenn der bisherige Adressat weiterhin schriftlich für die Bezahlung einsteht.
7. Schieben Sie nichts auf die lange Bank!
Wird das vereinbarte Zahlungsziel von Ihrem Kunden nicht eingehalten, mahnen Sie ihn unverzüglich und gewähren Sie ihm noch eine Woche Zahlungsfrist.
8. Je schneller, desto erfolgreicher!
Sind Ihre internen Mahnschritte erfolglos, dann übergeben Sie unverzüglich Ihre Forderung an die Inkasso-Spezialisten des KSV1870. Wenn Sie einen vollstreckbaren Gerichtstitel gegen einen Ihrer Schuldner haben, dann nutzen Sie das DubiosenInkasso.