Bilderbuch-Pleiten: Der Fall Rosenberger Restaurants

Die Rosenberger Restaurants sind so etwas wie ein Symbol der österreichischen Autobahnraststätte. Doch die jahrzehntelange Popularität der traditionellen Gastronomie-Kette konnte weder eine Firmenspaltung noch die Insolvenz verhindern. 

Es ist die klassische „Vom Tellerwäscher zum Millionär“-Geschichte: Der gelernte Koch Heinz Rosenberger ging im Anschluss an seine Lehre nach Übersee, konkret nach Kanada, und kehrte einige Jahre später mit Frau und zwei Kindern nach Österreich zurück. Hier übernahm er das Autobahnrestaurant seines kurz zuvor verstorbenen Bruders (gemeinsam mit dessen Witwe) und machte innerhalb weniger Jahre eine Gastronomie-Kette daraus, die in Österreich vielfach noch heute als inoffizielles Synonym für Autobahnraststätten gilt. Das Unternehmen betrieb zu Hochzeiten fast 20 Restaurants und ein Hotel. 1999 starb Rosenberger im Alter von nur 59 Jahren. 

Chinesische Investoren

Ein Familienstreit führte im Jahr 2004 dazu, dass das Unternehmen aufgeteilt wurde. Der eine Teil war fortan unter dem Markennamen „Landzeit“ aktiv, der andere behielt den prestigeträchtigen Namen Rosenberger. Doch schon 2013 war klar, dass die Modernisierung der in die Jahre gekommenen Restaurants mehr Geld kosten würde, als aufgetrieben werden konnte. In der Folge musste an zwei chinesische Investoren verkauft werden. Leider gelang es diesen trotz Kapitalspritzen nicht, die Modernisierung auf Schiene zu bringen. Deshalb stellte das Unternehmen am 11. Dezember 2018 am Landesgericht St. Pölten den Antrag auf ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. 

Mindestquote von 20 Prozent

Bei diesem Verfahrenstypus übernimmt ein vom Gericht bestellter Sanierungsverwalter de facto die Kontrolle im insolventen Unternehmen. Die formalen Anforderungen sind weniger streng als beim Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung. Zwar muss ebenfalls bereits bei Verfahrenseröffnung ein Sanierungsplan vorgelegt werden. Wenn möglich auch ein Finanzplan und ein Fortführungskonzept – Umfang und Detailgrad der vorzulegenden Unterlagen und Informationen sind allerdings geringer. Zudem beträgt die gesetzlich vorgeschriebene Mindestquote lediglich 20 Prozent der Forderungen. Auch der Zeitplan ist weniger streng - 90 Tage sind zwar das Ziel, diese Frist kann aber vom Gericht gestreckt werden, sofern das im wirtschaftlichen Interesse der Gläubiger liegt. Parallel zum Insolvenzverfahren von Rosenberger Restaurant wurden auch zwei weitere Unternehmen der Rosenberger Holding zahlungsunfähig: Rosenberger Fuels sowie Rosenberger Tankstellen, beides Tankstellenbetreiber. 

Die Gründe für die Insolvenz von Rosenberger Restaurant sind vielschichtig. Da wäre zum einen die bereits erwähnte, viel zu lange hinausgezögerte Sanierung der sowohl hinsichtlich Infrastruktur als auch Mobiliar teils stark veralteten Standorte. Zudem ging dem aus den 80er-Jahren stammendem Konzept der notwendige Zeitgeist verloren. Und: Immer weniger Autofahrer verbanden ihre Pause mit einem ausgiebigen Restaurantbesuch. Außerdem betraten immer mehr Mitbewerber den Markt, etwa Fastfood-Ketten aber auch der Autobahnbetreiber Asfinag. 

Mächtiger Gläubigerausschuss nimmt seine Arbeit auf

Von der Insolvenz betroffen waren rund 448 Dienstnehmer, vertreten vom Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA), sowie 300 Gläubiger. Die Passiva betrugen zu Verfahrensbeginn rund 13,3 Millionen Euro und erhöhten sich dann auf die durchaus beachtliche Summe von 19,1 Millionen Euro. Zu Verfahrensbeginn wurde vom Gericht ein Gläubigerausschuss einberufen. Diesem mindestens drei und höchstens sieben Mitglieder umfassenden Gremium gehören typischerweise die Gläubigerschutzverbände wie der KSV1870, der ISA, Krankenkasse oder Gläubiger mit besonders hohen Forderungen an. Im Fall der Rosenberger-Insolvenz war außerdem die Finanzprokuratur dabei. Der Gläubigerausschuss ist ein machtvolles Gremium. So muss der Insolvenzverwalter beispielsweise unter bestimmten Bedingungen die Zustimmung des Ausschusses einholen, um gewisse Aktivitäten durchführen zu können. Das betrifft insbesondere die Zustimmung zu einem kompletten Verkauf des Unternehmens während des Verfahrens.

Sanierungsplan mit Hand und Fuß

Im Zuge des Sanierungsverfahrens kristallisierte sich immer deutlicher heraus, dass der von den chinesischen Eigentümern vorgelegte Sanierungsplan von diesen finanziell nicht zu stemmen sein und deshalb einen weiteren Investor erfordern würde. Während der Verhandlungen zeigte sich außerdem bald, dass die chinesischen Eigentümer ihre Anteile an Rosenberger überhaupt verkaufen wollten. Es gab einige Interessenten für das traditionelle Unternehmen. Doch das beste Angebot kam von TQSR Holding und Development, einer Firma, die in Österreich als Masterfranchisenehmer für die Fastfood-Kette Burger King zuständig ist. 

TQSR legte ein Sanierungskonzept vor, das Hand und Fuß hatte. Das Unternehmen erklärte sich nicht nur bereit, in die nötige Modernisierung zu investieren, sondern legte auch noch eine Standortsicherung für eine gewisse Zeit drauf. Freilich galt das Angebot nur für den Fall, dass die Gläubiger dem Sanierungsplan zustimmen würden. Der Plan wurde schließlich mehrheitlich angenommen. Zusätzlich ergab sich in der Sanierungsplantagsatzung noch eine Verbesserung gegenüber der gesetzlichen Mindestquote von 20 Prozent. Zwar nicht in der Höhe, es wurde aber vereinbart, dass sechs Prozent der Summe innerhalb eines Monats ab Annahme des Sanierungsplanes zu bezahlen sei, sieben weitere Prozent im ersten Jahr und die letzten sieben Prozent im zweiten Jahr. Wie ursprünglich festgelegt, wurde der Sanierungsplan bis zum Jahr 2022 zur Gänze und vereinbarungsgemäß erfüllt. Damit konnte der Insolvenzfall Rosenberger Restaurants „zu den Akten“ gelegt werden. 

Wenn aus Rosenberger „Rosehill“ wird

Und heute: In den darauffolgenden Jahren hat sich das Unternehmen ein Modernisierungskonzept selbst auferlegt, von dem unter anderem auch der ursprüngliche Firmenname betroffen gewesen ist: Heute heißt das Unternehmen „Rosehill“ und präsentiert sich im modernen, frischen Look.