Wie betroffene Unternehmer zu ihrem Geld kommen und wo sie Unterstützung finden.
Autor: Roman Tahbaz
Die Anmeldung einer Insolvenz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Entschuldung und Neustart. Rund 5.000 Unternehmenspleiten werden in Österreich jährlich von uns gezählt. Zuletzt haben vor allem Großinsolvenzen mit enormen Passiva und vielen betroffenen Mitarbeitern Schlagzeilen gemacht. Für Gläubiger geht es dabei um bares Geld. Das Insolvenzrecht ist komplex, sich um die Einbringung der Forderung zu kümmern, stellt für Unternehmer einen unangenehmen Mehraufwand dar. Gläubigerverbände wie der KSV1870 unterstützen dabei, dennoch macht es Sinn, den Verfahrensablauf und die Grundbegriffe des Insolvenzrechtes zu kennen.
Die beste Quote für Gläubiger
Ein Insolvenzverfahren dauert durchschnittlich drei Jahre. Ebenso lang dauert das Bangen der Gläubiger. Für sie bedeuten Zahlungsverluste infolge von Kundenpleiten eine Gefährdung der eigenen Liquidität. Unterstützung kommt von Gläubigervertretern. Sie informieren über die Möglichkeiten der Forderungseinbringung, klären die Rechtmäßigkeit der Forderung ab und treten für die Anerkennung dieser beim Masseverwalter ein. Eine effiziente Abwicklung im Sinne der Gläubiger ist den Insolvenzexperten ein besonderes Anliegen. Mit Know-how und Sorgfalt erkämpfen unsere rund 70 Insolvenzexperten die bestmögliche Quote für Gläubiger, und halten so den Schaden so gering wie möglich. Aus gutem Grund vertrauen jährlich rund 100.000 Gläubiger in 13.000 Verfahren dem KSV1870.
Wie der KSV1870 konkret unterstützt:
• Anmeldung der Ansprüche bei Gericht (Schriftsatz wie z. B. Mahnklage)
• Geltendmachung von Sonderrechten (z. B. Eigentumsvorbehalt)
• Wahrnehmung aller wichtigen Gerichtstermine
• Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter, dem Schuldner und dessen Vertretern
• Genaue Prüfung von Angemessenheit und Erfüllbarkeit der Zahlungsvorschläge
• Laufende Berichte über den Verfahrensstand
• Verwaltung von Zahlungsterminen
• Kontrolle der Quote (pünktliche und richtige Zahlung)
Tipp: Für Forderungen unter EUR 5.000,-, bietet der KSV1870 eine kostenlose Vertretung. Ein Vertretungsauftrag lässt sich unkompliziert über MyKSV oder über ein Online-Formular erteilen.
Was betroffene Gläubiger beachten müssen.
Der Kreditschutzverband von 1870 gibt alle fallrelevanten Informationen und gerichtlichen Eckpunkte mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf seiner Website bekannt. Betroffene Gläubiger werden umgehend persönlich benachrichtigt. Der nächste Schritt ist die Forderungsanmeldung beim zuständigen Masseverwalter, die innerhalb einer bestimmten Frist erfolgen muss. Nachträgliche Anmeldungen verursachen unnötige Zusatzkosten. Der zuständige Masseverwalter ermittelt und verwaltet folglich die Insolvenzmasse. Das ist das gesamte Vermögen, das dem Schuldner zur Zeit der Verfahrenseröffnung gehört oder das er während des Verfahrens erwirtschaftet. Anschließend prüft der Verwalter die angemeldeten Gläubigerforderungen, erkennt diese an oder bestreitet sie.
Tipp: Ob einer Ihrer Kunden von einer Insolvenz betroffen ist, erfahren Sie kostenlos und in Echtzeit mit dem WhatsApp-Ticker direkt auf Ihrem Handy.
So läuft das Verfahren ab.
In der folgenden Prüfungstagssatzung werden der Forderungsbestand und die Höhe der Gesamtpassiva ermittelt und geprüft, auch die Verfahrensart wird bestimmt. Das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung stellt dabei die günstigste Variante im Sinne der Gläubiger dar, da eine Mindestquote von 30 Prozent erzielt werden muss. Zudem wird geklärt, ob das Unternehmen fortgeführt wird. Es kommt zu einer ersten Quotenprognose und die voraussichtliche Dauer des Verfahrens wird ermittelt. Die Insolvenzvertreter des KSV1870 sind bei allen Gerichtsterminen persönlich vor Ort, sie informieren die Gläubiger laufend über den Verfahrensstand sowie final über den Ausgang des Verfahrens. Gab es keine Entschuldung (weil der Schuldner dies z. B. nicht angestrebt hat), wird das verwertete Vermögen quotenmäßig verteilt (Schlussverteilung). Nach der Schlussverteilung verfügt der Schuldner über sein neu erworbenes Vermögen, die Verbindlichkeiten bestehen jedoch im vollen Umfang weiter. Im Fall einer Entschuldung mit Zahlungs- oder Sanierungsplan verfügt der Schuldner sofort nach der Verfahrensaufhebung wieder über sein Vermögen, er hat folglich für die Bezahlung der Quoten zu sorgen.
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