Bilanzhinterlegung: Nichts geht ohne Druck

Verschärfte Strafen machen es möglich: 89 Prozent haben 2012 korrekt hinterlegt

Massiv verbessert hat sich die Bilanzhinterlegungsmoral der heimischen Unternehmen in den vergangenen Jahren. Mit nur 11 Prozent ist die Zahl jener hinterlegungspflichtigen Betriebe in Österreich, die gar nicht oder nur veraltete Versionen ihrer Bilanz hinterlegt haben, abermals auf einem erfreulichen Tiefstand. Diesen schwarzen Schafen stehen 89 Prozent gegenüber, die ordnungsgemäß, also bis zum Stichtag (30.09.2012), beim Firmenbuchgericht veröffentlicht haben. Doch das war nicht immer so: Noch im Jahr 2008 hat die Mehrheit der Unternehmen (61 %) die Hinterlegungspflicht ignoriert - verschärfte Strafen haben das geändert.

„Aus Gläubigerschutzsicht ist diese Entwicklung sehr positiv, zumal viele Betriebe mit einem schlechten KSV1870 Rating in der Vergangenheit einfach den Kopf eingezogen und ihre Zahlen nicht veröffentlicht haben. Hintergrund für die kontinuierliche Verbesserung seit 2008 ist aber nicht das Moralverständnis der Betriebe, sondern die verschärften gesetzlichen Rahmenbedingungen der vergangenen Jahre", resümiert Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG. „Aber auch die Möglichkeit online zu hinterlegen, hat einiges zu dieser Verbesserung beigetragen.

 

 

Qualität verbesserungswürdig
„Da beim KSV1870 schon seit vielen Jahren die Bilanzen automatisiert in die Systeme eingespielt werden, haben wir nicht nur eine bessere Hinterlegungsmoral registriert, sondern - damit einhergehend - leider auch eine Verschlechterung der Qualität festgestellt", so Nejedlik. In der Praxis wird zwar fristgerecht hinterlegt, nicht selten kommt es aber zur Nachreichung einer zweiten, korrigierten Version, die teils wesentlich von der ersten abweicht. Hintergrund ist, dass zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht alle Punkte abschließend geklärt waren. Für einen Bilanzleser, der sich auf die erste Version verlässt, ergibt sich daraus ein nicht unerhebliches Gefahrenpotential hinsichtlich der Bewertung und Einschätzung des betroffenen Unternehmens.

Bilanzpolizei auf dem Weg
Eine weitere Neuerung im Bereich Bilanzierung wird einem Teil der heimischen Unternehmen 2013 ins Haus stehen. Nach einigen Jahren des Wartens, soll nun auch in Österreich eine sogenannte „Bilanzpolizei" ihre Tätigkeit aufnehmen. Aufgrund einer EU-Richtlinie müsste Österreich eigentlich schon längst eine solche Enforcementstelle haben. Ihre Aufgabe ist es, die Jahresabschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere zum Handel an einem geregelten Markt im Inland zugelassen sind, zu prüfen. „Wir begrüßen diese mehr als überfällige Regelung, wenngleich sie in der Realität nur sehr wenige Unternehmen betrifft. Die Durchschlagskraft dieser Neuerung wird im Wesentlichen von den Sanktionen im Falle von Fehlern bzw. Vergehen abhängen", so Nejedlik. Das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz soll mit 1. Juli 2013 in Kraft treten.

Veröffentlichungspflicht vor Änderung
Zukünftig könnte zudem noch eine weitere EU-Richtlinie für die österreichischen Unternehmen relevant werden. Ihr zufolge sollen zukünftig nicht mehr alle Kapitalgesellschaften Bilanzen veröffentlichen müssen, sondern nur noch jene, die bestimmte Größenmerkmale überschreiten. In Deutschland wird eine entsprechende Regelung bereits 2013 in Kraft treten. „Auch in Österreich gibt es dazu Überlegungen, wobei ein entsprechendes Gesetz ein Rückschlag für die unternehmerische Transparenz wie auch die Warenkredit gebende Wirtschaft hierzulande wäre", so Johannes Nejedlik.

Bilanzhinterlegungsmoral nach Bundesländern:

 
Bundesland keine/alte Bilanz aktuelle Bilanz
Kärnten 33 % 67 %
Tirol 14 % 86 %
Vorarlberg 14 % 86 %
Wien 11 % 89 %
Niederösterreich 9 % 91 %
Steiermark 9 % 91 %
Burgenland 8 % 92 %
Salzburg 7 % 93 %
Oberösterreich 4 % 96 %