GmbH light: Wegbereiter zur Unterkapitalisierung
Die Senkung des Stammkapitals zur Wiederbelebung des Gründerbooms scheint nur oberflächlich betrachtet eine gute Idee zu sein. Mit Blick auf den Gläubigerschutz in Österreich ergeben sich schwere Bedenken. Denn die Liquidität eines Unternehmens ist vor seiner Gründung sicherzustellen. Während des möglicherweise schwankenden Geschäftsverlaufes sind Finanzspritzen praktisch nicht mehr zu bekommen. Das Mindeststammkapital von EUR 35.000 ist auch eine Seriositätsschwelle für Gründer und zwingt diese, sich mit ihren Plänen detailliert auseinander zu setzen. Die Senkung auf 10.000 Euro ab 1. Juli 2013 sendet daher ein falsches Signal an die Jungunternehmer aus.
Die GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, die für die Geschäftsführung mit Haftungsregeln und Schutzpflichten gegenüber der GmbH als juristischer Person verbunden ist. Ihre Gründung erfordert daher genaue Planung. Schon jetzt zeigt sich, dass bei vielen insolventen Unternehmen überhaupt nur ein Teil des Mindeststammkapitals einbezahlt wurde. Die Insolvenzanfälligkeit der Kapitalgesellschaftsform GmbH ist doppelt so hoch wie jene der Personengesellschaften, bei denen die Gesellschafter mit ihrem ganzen Vermögen haften.
Nicht vergessen werden darf auch, dass eine GmbH Kosten erzeugt, die eine Einzelunternehmung nicht nach sich ziehen würde, etwa wenn es um die Erstellung von Bilanzen geht. Obendrein besteht die Gefahr, dass viele GmbHs - schon aus Steuergründen - ihr heute eingetragenes Stammkapital senken werden: ein verheerendes Ergebnis für das Image der österreichischen GmbH als auch für den Gläubigerschutz. Die Senkung des Mindeststammkapitals ist daher keine wirtschaftsfreundliche Maßnahme für Österreich.
Dr. Hans-Georg Kantner, Leiter Insolvenz KSV1870