EU-Richtlinie vor Umsetzung: Zahlen nach 30 Tagen Pflicht

Fixe Zahlungsfristen für Geschäftsverkehr in Österreich ab 16. März 2013

Unternehmen und die öffentliche Hand sind ab 16. März 2013 dazu verpflichtet, ihre Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Besonders betroffen sind die öffentlichen Stellen, denn laut einer vom KSV1870 im Vorjahr durchgeführten Umfrage zahlen diese Auftraggeber durchschnittlich erst nach 42 Tagen ihre Rechnungen. Damit stehen sie vor einem Kraftakt. Anders die Lage bei den Unternehmen, die im Schnitt nach 31 Tagen ihren Verpflichtungen nachkommen. Zudem können sie zukünftig durch vertraglich festgelegte Vereinbarungen von der 30-Tage-Frist abweichen. Mehr als 60 Tage dürfen es aber nicht werden. Kürzere Zahlungsziele als 30 Tage lassen sich vertraglich natürlich jederzeit festlegen. Der Gesetzgeber präsentiert damit noch rasch vor Ablauf der zweijährigen Umsetzungsfrist der zweiten EU-Zahlungsverzugsrichtlinie (EU-Richtlinie 2011/7/EU) eine nationale Regelung.

„Es ist keine Seltenheit, dass Auftraggeber offene Forderungen ähnlich wie einen Überziehungsrahmen handhaben und so günstig zu Zwischenfinanzierungen kommen. Der Lieferant wird umgekehrt zum Kreditgeber wider Willen. Aber gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten fehlt den Unternehmen dann die Liquidität. Vor diesem Hintergrund hoffen wir, dass die neue Regelung einen Standard verankert, an dem es sich zu orientieren gilt", so Johannes Nejedlik, Vorstand der KSV1870 Holding AG. „Die tatsächliche Durchschlagskraft wird davon abhängen, wie ernst die Regelung von den Auftraggebern genommen wird und ob die Lieferanten ihre neuen rechtlichen Möglichkeiten gegenüber ihren Kunden ausschöpfen werden."

Wann ist der allerletzte Tag?
Bis jetzt hat es ausgereicht, wenn spätestens am letzten Tag des vereinbarten Zahlungsziels die Überweisung getätigt wurde. Ab 16. März ist der Schuldner dafür verantwortlich, dass der Betrag spätestens am letzten Tag der Zahlungsfrist am Konto des Gläubigers verfügbar ist. Wurde vertraglich auch ein Abnahmeprozess vorgesehen, in dem der Kunde prüfen kann, ob die erhaltene Ware mit der bestellten übereinstimmt, so gibt es nun dafür eine Höchstfrist. Der Bezieher darf sich zukünftig nicht mehr als 30 Tage dafür Zeit lassen.

Die Konsequenzen im Überblick
Für Lieferanten bedeutet ein Zahlungsverzug meist einen Mehraufwand und daher kann nun eine Entschädigung für Betreibungskosten gefordert werden. Konkret kann bei Verzug automatisch ein Pauschalbetrag von EUR 40 geltend gemacht werden, und zwar ohne dass ein Nachweis über einen dadurch entstandenen Schaden erforderlich ist. Zudem konnten Gläubiger schon in der Vergangenheit gegenüber Schuldnern Verzugszinsen verrechnen. Durch die in Kraft tretende Regelung wird der Verzugszinssatz von 8 Prozent plus dem Basiszinssatz auf 9,2 Prozent angehoben. Übernimmt die Betreibung ein Inkassoinstitut, wie etwa die KSV1870 Forderungsmanagement GmbH, dann können die Betreibungskosten im Sinne des Schadenersatzes vorgeschrieben werden.

Der Osten muss sich anstrengen
Die öffentliche Hand wird voraussichtlich am stärksten betroffen sein und es gibt nur wenige Ausnahmen von der 30-Tage-Frist, beispielsweise bei Gesundheitsdiensten. Durch das vorliegende West-Ost-Gefälle sind die Bundesländer im Westen verhältnismäßig nahe an der Regelung von maximal 30 Tagen Zahlungsdauer dran. Vorarlberg entspricht mit 35 Tagen durchschnittlicher Zahlungsdauer am ehesten der Vorgabe. Auch Tirol, Salzburg und Kärnten kommen den Anforderungen noch nahe. Alle anderen Bundesländer liegen deutlich über 40 Tage und stehen damit vor einer echten Herausforderung.

 

 

 

„Ob die Unternehmen aber wagen werden, den gesetzlichen Rahmen mit allen ihnen nun zur Verfügung stehenden Mitteln auch auszuschöpfen, bleibt spannend", so Mag. Johannes Eibl, Geschäftsführer der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH. „Von einer Verbesserung würden die österreichischen Unternehmen jedenfalls profitieren. Sollten sich durch die EU-Richtlinie auch in den südlichen EU-Ländern Verbesserungen ergeben, so würde dies auch zu Impulsen beim grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr führen." Traditionell ist die Zahlungsmoral der nördlichen EU-Länder seit Jahren spürbar besser als jene der südlichen.

Wien, 15.02.2013