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Das Europäische Mahnverfahren ist am 12. Dezember 2008 in Kraft getreten – eine Bilanz.

 

Was ist das Europäische Mahnverfahren?

Internationale Geschäftsbeziehungen sind längst auch für KMU normal. Dabei kommt es auch zu Zahlungsproblemen. Das Europäische Mahnverfahren ist eine Möglichkeit, seine finanziellen Forderungen in Zivil- und Handelssachen gegen Schuldner aus anderen EU-Mitgliedsstaaten (außer Dänemark) geltend zu machen. Es ist eine Hilfe für die Gläubiger.

Wann wird dieses Verfahren ganz besonders benötigt?

Eine Geldforderung, die sich gegen eine Person im EU-Ausland richtet, ist aufgrund unterschiedlicher Rechtssysteme mitunter schwer einzufordern. Das Europäische Mahnverfahren stellt den Zahlungsbefehl dem Schuldner zu, dann hat dieser 30 Tage Zeit, die Forderung zu begleichen oder Einspruch zu erheben. Liegt kein Einspruch vor, erteilt das Mahngericht nach Ablauf der Frist eine vollstreckbare Ausfertigung des Zahlungsbefehls, um die Zwangsvollstreckung einleiten zu können.

Was passiert, wenn der Schuldner Einspruch erhebt?

Erhebt die Gegenseite fristgerecht Einspruch und beantragt das Unternehmen, ein Zivilprozessverfahren zu führen, gibt das Europäische Mahngericht diesen Rechtsstreit an das zu benennende Gericht ab.

Gilt das Europäische Mahnverfahren auch für bestrittene Fälle?

Ja, aber wenn bereits frühzeitig damit zu rechnen ist, dass der Schuldner Einspruch einlegt, ist das Europäische Mahnverfahren ein unnötiger Umweg. Dann sollte gleich die Klage bei Gericht eingebracht werden.

Welche Erfahrungen hat der KSV1870 gemacht?

Insgesamt ist der Antrag auf Erlass eines europäischen Zahlungsbefehls mit höheren Formalitäten verbunden. Dazu stellen die in den Ländern unterschiedlich hohen Verzugszinsen ein Problem dar. Auch gibt es Unsicherheiten in puncto ungleicher Zahlungsziele und bei der Nichteinhaltung der Einspruchsfrist gegen eine europäische Verfügung oder das Notifizierungsverfahren.

Kontakt: 050 1870-8173 oder branchicella.paolo@ksv.at